Gute Nachricht: Seit heute ist zumindest die Gefahr bei der Benutzung der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums weitestgehend eingedämmt, da diese heute in den Rang eines Gesetzes gehoben wurde und die Instanzgerichte sie dann nicht mehr angreifen können.
Halleluja! Vorerst! Es gibt ja noch den EuGH.